Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL®

Mit der Bezeichnung Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL® schuf die Deutsche Hochdruckliga eine Qualifikation, die Ärztinnen und Ärzten nach entsprechender Fortbildung einen Schwerpunkt bei der Behandlung von Hypertonikern bescheinigt. International gibt es diese Fachbezeichnung längst. Sie ist in den USA seit Jahrzehnten an eine zweijährige Ausbildung mit abschließender Prüfung gebunden. Ähnliche Qualitätsstandards hat die Deutsche Hochdruckliga in Deutschland mit der Bezeichnung Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL® eingeführt.

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Erklärvideo

Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL®

1. Antragstellung und Voraussetzungen

Für den Erwerb der Bezeichnung "Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL®" müssen Sie zunächst einen "Antrag auf Zulassung zur Fortbildung und Prüfung" stellen.

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Folgende Voraussetzungen müssen Sie hierfür nachweisen können:

1. Facharzt oder vergleichbare Qualifikation

Sie sind nach der Weiterbildungsverordnung einer deutschen Landesärztekammer berechtigt, die Bezeichnung "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin", "Facharzt für Innere Medizin" (mit oder ohne Schwerpunkt) oder "Facharzt für Allgemeinmedizin" zu führen (Facharzturkunde) oder können eine besondere Eignung begründen.

2. Praktische Erfahrungen

  • Sie haben mindestens 100 eigene Behandlungsfälle auf dem Gebiet der Hypertonie vorzuweisen.
  • Sie waren mindestens 80 h in der Behandlung und/oder Schulung von Hypertonikern tätig und reichen eine entsprechende Bescheinigung (Vorlage herunterladen) ein.

2. Besuch von Fortbildungsveranstaltungen

Nach Ihrer Zulassung zur Fortbildung (Bescheid der DHL-Geschäftsstelle) sind zwei Fortbildungsveranstaltungen zu absolvieren: eine Veranstaltung aus der Kategorie "Fortbildung 1“ (Basismodul) und eine aus der Kategorie "Fortbildung 2". Die Reihenfolge, in der Sie diese Veranstaltungen besuchen, bleibt Ihnen überlassen. Die Fortbildung 1 (Basismodul) schließt mit einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung ab.

Fortbildungstermine

3. Erwerb und Fortführung der Bezeichnung

Wenn Sie Fortbildung 1 und 2 erfolgreich absolviert haben, übersenden wir Ihnen Ihr Zertifikat als Hypertensiologin DHL® bzw. Hypertensiologe DHL®. Nach dem erstmaligen Erwerb des Titels müssen Sie sich gemäß §10 der Verbandsprüfungsordnung (VPO-Hyp DHL®) ab dem Folgejahr jährlich durch Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung aus der Kategorie „Fortbildungsverpflichtung (FBV)“ rezertifizieren. Andernfalls erlischt die Erlaubnis zum Führen des Titels.

Fortbildungen der Deutschen Hypertonie Akademie

Anerkannte Fortbildungen externer Veranstalter

Ihre Ansprechpartnerin bei Rückfragen zur Zertifizierung und Rezertifizierung:

Anna Buzdogan

Telefon: 0 62 21 / 588 55-15
E-Mail: akademie(at)hochdruckliga.de

Ärztliches Berufsrecht

Bei der Bezeichnung Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL® handelt es sich nicht um eine nach den Berufsordnungen grundsätzlich führungsfähige Bezeichnung für Ärztinnen und Ärzte, sondern um eine nach dem entsprechenden ärztlichen Berufsrecht einzuordnende Bezeichnung, zum Beispiel nach der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte/-innen als Tätigkeitsschwerpunkt bzw. nach den Berufsordnungen der Landesärztekammern.

Verbandsprüfungsordnung

Im Folgenden finden Sie die aktuell gültige Fassung der Verbandsprüfungsordnung zum Erwerb und Erhalt der Qualifizierung "Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL®" (VPO-Hyp DHL®, Stand: 01.01.2014).

Die Verbandsprüfungsordnung regelt die Zugangsvoraussetzungen für die Fortbildung, den Umfang der Fortbildung sowie die Prüfung zur Erteilung der Bezeichnung "Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL®".

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Online-Verzeichnis der zertifizierten Hypertensiologinnen/Hypertensiologen DHL®

Über 4.000 Ärztinnen und Ärzte haben seit 2005 die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Hypertensiologe/-in DHL®" erhalten.

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