Die Fortbildung zur Assistentin/zum Assistenten für Hypertonie und Prävention DHL® umfasst den sog. Erstqualifizierungskurs und Auffrischungskurse, die spätestens alle drei Jahre zu besuchen sind.
Diese Kurse zielen vor allem darauf ab, vertiefte Fachkenntnisse über die Prävention, Diagnostik und Therapie des Bluthochdrucks zu vermitteln sowie für den Umgang mit Bluthochdruck-Patienten zu sensibilisieren. Die Teilnehmer sollen ein kompetenter Ansprechpartner für die Patienten in der alltäglichen Praxis werden.
Für den Erwerb der Bezeichnung "Assistentin für Hypertonie und Prävention DHL®“ bzw. „Assistent für Hypertonie und Prävention DHL®" müssen Sie zunächst einen "Antrag auf Zulassung zur Fortbildung und Prüfung" stellen.
Folgende Voraussetzungen sind nachzuweisen:
Sie haben die Prüfung zur MFA/Arzthelferin bzw. zum MFA/Arzthelfer bestanden oder können eine gleichwertige Ausbildung mit mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit nachweisen. Sie haben einen anderen Berufsabschluss und können eine mindestens fünfjährige Tätigkeit nachweisen, die dem Berufsbild der MFA/Arzthelferin bzw. des MFA/Arzthelfers entspricht.
Nach Ihrer Zulassung zur Fortbildung (Bescheid der DHL-Geschäftsstelle) ist der Erstqualifizierungskurs zu absolvieren. Dieser schließt mit einem kurzen Multiple-Choice-Test ab, der sich auf die Inhalte der Fortbildung bezieht.
Nach dem Erwerb der Bezeichnung "Assistentin für Hypertonie und Prävention DHL® / Assistent für Hypertonie und Prävention DHL®" sind Sie zur ständigen Fortbildung auf dem Gebiet der Hypertonie verpflichtet. Spätestens alle drei Jahre sollten müssen Sie dazu an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Rezertifizierung teilnehmen, um den Titel weiter führen zu können.
Im Folgenden finden Sie die aktuell gültige Fassung der Verbandsprüfungsordnung der Deutschen Hochdruckliga zum Erwerb und Erhalt der Qualifizierung "Assistentin für Hypertonie und Prävention DHL®" bzw. "Assistent für Hypertonie und Prävention DHL®" (VPO-HypAss DHL®, Stand: 03.12.2016).
Die Verbandsprüfungsordnung regelt insbesondere die Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildung, den Umfang der Fortbildung sowie die Prüfung zur Erlangung der Bezeichnung "Assistentin für Hypertonie und Prävention DHL®" bzw. "Assistent für Hypertonie und Prävention DHL®".
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