Assistent/-in für Hypertonie und Prävention DHL®

Die Fortbildung zur Assistentin/zum Assistenten für Hypertonie und Prävention DHL® umfasst den sog. Erstqualifizierungskurs und Auffrischungskurse, die spätestens alle fünf Jahre zu besuchen sind.

Diese Kurse zielen vor allem darauf ab, vertiefte Fachkenntnisse über die Prävention, Diagnostik und Therapie des Bluthochdrucks zu vermitteln sowie für den Umgang mit Bluthochdruck-Patienten zu sensibilisieren. Die Teilnehmer sollen ein kompetenter Ansprechpartner für die Patienten in der alltäglichen Praxis werden.

Fortbildung zur Assistentin/zum Assistenten für Hypertonie und Prävention DHL®

1. Antragstellung und Voraussetzungen

Für den Erwerb der Bezeichnung „Assistentin für Hypertonie und Prävention DHL®“ bzw. „Assistent für Hypertonie und Prävention DHL®“ müssen Sie zunächst einen „Antrag auf Zulassung zur Fortbildung und Prüfung“ stellen.

Folgende Voraussetzungen sind nachzuweisen:

Sie haben die Prüfung zur MFA/Arzthelferin bzw. zum MFA/Arzthelfer bestanden oder können eine gleichwertige Ausbildung mit mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit nachweisen. Sie haben einen anderen Berufsabschluss und können eine mindestens fünfjährige Tätigkeit nachweisen, die dem Berufsbild der MFA/Arzthelferin bzw. des MFA/Arzthelfers entspricht.

2. Erwerb der Bezeichnung

Nach Ihrer Zulassung zur Fortbildung (Bescheid der DHL-Geschäftsstelle) ist der Erstqualifizierungskurs zu absolvieren. Dieser schließt mit einem kurzen Multiple-Choice-Test ab, der sich auf die Inhalte der Fortbildung bezieht. Den nächsten Erstqualifizierungskurs zur Assistentin/zum Assistenten für Hypertonie und Prävention DHL® werden wir leider erst 2023 anbieten können. Ihr Interesse merken wir gerne vor. Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an: akademie(at)hochdruckliga.de

3. Erhalt der Bezeichnung

Nach dem Erwerb der Bezeichnung "Assistentin für Hypertonie und Prävention DHL® / Assistent für Hypertonie und Prävention DHL®" sind Sie zur ständigen Fortbildung auf dem Gebiet der Hypertonie verpflichtet. Spätestens alle 5 Jahre sollten Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. Weitere Hinweise zur Rezertifizierung finden Sie hier.