Ab sofort dürfen nicht nur Ärztinnen/Ärzte, sondern auch Apotheken Blutdruckmessungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. „Wir werden mit Menschen mit Bluthochdruck eine standardisierte Risikoerfassung vornehmen“, erklärt die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Gabriele Regina Overwiening, in einem Video-Statement [1].
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Versicherten mit diagnostiziertem Bluthochdruck, denen mindestens ein Antihypertensivum verordnet wurde [2]. Für sie ist das Blutdruckmessen in der Apotheke ab sofort kostenfrei.
Die Blutdruckmessung in den Apotheken soll mit einem von der Deutschen Hochdruckliga zertifizierten Gerät erfolgen, die Apotheken erhalten Informationsmaterial, das mit Unterstützung der AG Arterielle Hypertonie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) erstellt wurde.
[1] https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom