Fortbildung zur/zum
Hypertensiologin DHL®/Hypertensiologen DHL®

gemäß § 3 der Verbandsprüfungsordnung (VPO)
der Deutschen Hochdruckliga e.V. DHL® -
Deutschen Hypertonie Gesellschaft

Die Deutsche Hochdruckliga e.V. DHL® hat zur Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung der an Hypertonie erkrankten Menschen mit Wirkung vom 01.01.2005 die ärztliche Qualifikation der/des Hypertensiologin DHL®/Hypertensiologen DHL® eingerichtet. Die Fortbildungen 1 und 2 gemäß § 3 zur/zum Hypertensiologin DHL®/Hypertensiologen DHL®, die Prüfung und die Fortbildungsverpflichtung regelt eine von der Mitgliederversammlung der Deutschen Hochdruckliga e.V. DHL® - Deutschen Hypertonie Gesellschaft verabschiedete Verbandsprüfungsordnung (VPO). Zur Organisation der Fortbildung von Hypertensiologinnen DHL® und Hypertensiologen DHL® wurde die Deutsche Hypertonie Akademie eingerichtet.

Zulassung zur Fortbildung und Prüfung:

Einzelheiten über die Zulassung zur Fortbildung 1 gemäß § 3 und zur Prüfung (§§ 6 – 11) können der Verbandsprüfungsordnung der Deutschen Hochdruckliga e.V. DHL® - Deutschen Hypertonie Gesellschaft entnommen werden. Anträge auf Zulassung zur Fortbildung und zur Prüfung können von der Homepage heruntergeladen werden. Die Geschäftsstelle gibt auch Auskünfte zur Fortbildung

(Telefon: 06221 / 5 88 55-0; Fax: 06221 / 5 88 55-25; E-Mail: hochdruckliga@t-online.de).

Art, Inhalt und Dauer der Fortbildung

Art, Inhalt und Dauer der Fortbildung gemäß § 3 regelt § 4 der Verbandsprüfungsordnung. Der Erwerb gemäß § 3 besteht aus einem praktischen und zwei theoretischen Teilen (FB1 / FB2). Eine Übersicht zum Erwerb der qualifizierten Bezeichnungen Hypertensiologin DHL®/Hypertensiologe DHL® finden Sie unten auf dieser Seite.

Zur Zeit gelten folgende Ausführungsbestimmungen:

 

Übersicht zum „Erwerb der Bezeichnung
Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL®